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Neue Regelung für den Eintrag von Photovoltaik-Modulen ins Hagelregister

Seit Oktober 2025 ist es möglich, Photovoltaik-Module, die nach der Norm IEC 61215 geprüft wurden, ebenfalls ins Hagelregister eintragen zu lassen.

Es gab bisher zwei Möglichkeiten, um Photovoltaik-Module ins Hagelregister eintragen zu lassen:

Neu können auch PV-Module ins Hagelregister eingetragen werden, die von einer international akkreditierten Prüfstelle nach der aktuell in Kraft stehenden Norm IEC 61215 geprüft wurden.

Dabei gelten die folgenden Zuordnungskriterien:

  • Wurde das Modul nach IEC mit 45 mm grossen Eisprojektilen geprüft, erhält es im Hagelregister die Klassierung Hagelwiderstand HW 3 – hält Hagelkörnern mit einem Durchmesser von 3 cm stand
  • Wurde das Modul nach IEC mit 55 mm grossen Eisprojektilen geprüft, erhält es im Hagelregister die Klassierung Hagelwiderstand HW 4 – hält Hagelkörnern mit einem Durchmesser von 4 cm stand
  • Wurde das Modul nach IEC mit 65 mm grossen Eisprojektilen geprüft, erhält es im Hagelregister die Klassierung Hagelwiderstand HW 5 – hält Hagelkörnern mit einem Durchmesser von 5 cm stand

Die Zuordnung zu einer niedrigeren Hagelwiderstandsklasse im Hagelregister hat drei Gründe:

  • Die VKF stellt deutlich höhere Anforderungen an die anerkannten Prüfstellen und prüft das Eis, die Labore und die Beschussgeräte regelmässig vor Ort
  • Das Prüfpersonal wird von der VKF geschult und trifft sich regelmässig zum Austausch
  • Das verwendete Eis der anerkannten Prüfstellen ist um 16 °C kälter als jenes, das von einer Prüfstelle nach der Norm IEC 61215 verwendet wird

Für die Anerkennung eines Photovoltaik-Moduls, das nach der Norm IEC 61215 geprüft wurde, gilt das übliche Verfahren. Das ausgefüllte Antragsformular muss zusammen mit dem kompletten Prüfbericht der Prüfstelle bei der VKF eingereicht werden.